ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III ERSTATTET INVESTITIONEN IN DIGITALISIERUNG

Du möchtest Überbrückungshilfe 3 für die Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Beschränkungen beantragen? Die formelle Beantragung ist durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich. Doch wie funktioniert das im Einzelnen? Wir unterstützen Dich dabei, gezielt und erfolgreich die digitale Transformation deines Modest Fashion Labels bis zu deiner Online Shop Strategie durchzuführen. 

Unter anderem wird Folgendes gefördert:

  • Einbindung Deines Shops & Produkte auf dem Modest Fashion Marktplatz ynspr.com
  • Erstellung oder Optimierung deiner Online Boutique / Online Shop
  • Beratung und Konzeption einer Online Marketing Strategie
  • Konzeption und Umsetzung einer E-Commerce Lösung

Über das folgende Formular kannst Du Dich jetzt für ein kostenloses Beratungsgespräch bewerben:

    FINANZIELLE HILFE FÜR MODEST FASHION HÄNDLER

    Die Bundesregierung hat die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III gestartet. Im Februar soll es erste Abschlagszahlungen geben, ab März dann die reguläre Auszahlung der Zuschüsse, die für Unternehmen bereitgestellt werden, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind. 

    Der Umfang und die Ausgestaltung der dritten Runde der Überbrückungshilfe wurde lange diskutiert und verändert. Eine wichtige Erneuerung der Förderbedingungen: Investitionen in die Digitalisierung gelten jetzt als erstattungsfähige Kostenpositionen. Wer während der Krise einen Online-Shop aufgebaut oder erweitert hat, oder wer sich bei großen Plattformen wie Amazon und ynspr registriert hat, kann diese Kosten erstattet bekommen. 

    Voraussetzungen für Überbrückungshilfe III müssen erfüllt sein 

    Natürlich müssen für die Förderung aus dem Hilfsprogramm die normalen Voraussetzungen zum Erhalt der Überbrückungshilfe III erfüllt sein. Das wichtigste Kriterium für die Antragsberechtigung ist, dass ein Unternehmen durch die Coronakrise einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten hat. Dann kann man die Fixkostenerstattung erhalten, die nach Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt ist. 

    Eine detaillierte Übersicht über die Förderbedingungen, Erstattungsstaffelung, Antragstellung und weitere Informationen haben wir euch hier unter FAQ zur Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe verlinkt. 

    Bis zu 20.000 Euro für Digitalinvestitionen

    Bisher konnte man die verschiedenen Hilfsprogramme bereits für betriebliche Fixkosten nutzen. Dazu zählten etwa Mieten, Leasingraten, Pachten, Wartung von Maschinen oder betriebliche Stromkosten. Diese Liste von erstattungsfähigen Kostenpositionen wird nun aber auch um Investitionen in die betriebliche Digitalisierung und Modernisierung erweitert. 

    Das könnte etwa Modest Fashion Händlern zugutekommen, die während der Krise einen Online-Shop auf- oder ausgebaut haben. Aber auch Online-Händler dürften Kosten zur Erweiterung des eigenen Shops aufgrund der Coronakrise geltend machen können, wenn sie antragsberechtigt sind. Und auch Eintrittskosten auf großen Plattformen und Marktplätzen sollen geltend gemacht werden können. Für solche Digitalinvestitionen können im Rahmen der Überbrückungshilfe III einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden. 

    Mehr Informationen der Bundesregierung gibt es auf der offiziellen Antragsplattform. Nun kann man Anträge für die Überbrückungshilfe III stellen. Für Modest Fashion Händler empfehlen wir daher sich schnell bei uns über das Kontaktformular für ein kostenloses Erstgespräch zu melden. 

     

    FINANZIELLE HILFE FÜR MODEST FASHION HÄNDLER

    Die Bundesregierung hat die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III gestartet. Im Februar soll es erste Abschlagszahlungen geben, ab März dann die reguläre Auszahlung der Zuschüsse, die für Unternehmen bereitgestellt werden, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind. 

    Der Umfang und die Ausgestaltung der dritten Runde der Überbrückungshilfe wurde lange diskutiert und verändert. Eine wichtige Erneuerung der Förderbedingungen: Investitionen in die Digitalisierung gelten jetzt als erstattungsfähige Kostenpositionen. Wer während der Krise einen Online-Shop aufgebaut oder erweitert hat, oder wer sich bei großen Plattformen wie Amazon und ynspr registriert hat, kann diese Kosten erstattet bekommen. 

    Voraussetzungen für Überbrückungshilfe III müssen erfüllt sein 

    Natürlich müssen für die Förderung aus dem Hilfsprogramm die normalen Voraussetzungen zum Erhalt der Überbrückungshilfe III erfüllt sein. Das wichtigste Kriterium für die Antragsberechtigung ist, dass ein Unternehmen durch die Coronakrise einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten hat. Dann kann man die Fixkostenerstattung erhalten, die nach Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt ist. 

    Eine detaillierte Übersicht über die Förderbedingungen, Erstattungsstaffelung, Antragstellung und weitere Informationen haben wir euch hier unter FAQ zur Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe verlinkt. 

    Bis zu 20.000 Euro für Digitalinvestitionen

    Bisher konnte man die verschiedenen Hilfsprogramme bereits für betriebliche Fixkosten nutzen. Dazu zählten etwa Mieten, Leasingraten, Pachten, Wartung von Maschinen oder betriebliche Stromkosten. Diese Liste von erstattungsfähigen Kostenpositionen wird nun aber auch um Investitionen in die betriebliche Digitalisierung und Modernisierung erweitert. 

    Das könnte etwa Modest Fashion Händlern zugutekommen, die während der Krise einen Online-Shop auf- oder ausgebaut haben. Aber auch Online-Händler dürften Kosten zur Erweiterung des eigenen Shops aufgrund der Coronakrise geltend machen können, wenn sie antragsberechtigt sind. Und auch Eintrittskosten auf großen Plattformen und Marktplätzen sollen geltend gemacht werden können. Für solche Digitalinvestitionen können im Rahmen der Überbrückungshilfe III einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden. 

    Mehr Informationen der Bundesregierung gibt es auf der offiziellen Antragsplattform. Nun kann man Anträge für die Überbrückungshilfe III stellen. Für Modest Fashion Händler empfehlen wir daher sich schnell bei uns über das Kontaktformular für ein kostenloses Erstgespräch zu melden. 

     

    WAS WIRD BENÖTIGT?

    Um eine Beantragung Beim BMWi zugig  in die Wege zu leiten empfehlen wir Dir folgende Unterlagen mit deinem Steuerberater zu überprüfen und zusammenzutragen. Die dabei eventuell. entstehenden Steuerberaterkosten sind ebenso erstattungs- bzw. förderfähig. Frag aber bitte dennoch vorher bei Eurem Steuerberater nach, ob bei Antragsabsage eure Steuerberaterkosten ebenso wegfallen. So sicherst Du Dich doppelt ab. 

    Erstattung

    Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von

    • bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
    • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
    • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %

    im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.

    2019 Unterlagen

    Du benötigst die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) der Monate Januar bis Juni 2019. 

    2021 Unterlagen

    Für 2021 benötigt man die vorhandenen BWA und – soweit die BWA noch nicht vorliegen – Prognosen für die Monate Januar bis Juni 2021 sowie eine detaillierte Darstellung der in 2021 entstandenen oder entstehenden Fixkosten. 

    Was unter Fixkosten fällt, ergibt sich im Einzelnen aus den FAQ auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums:  https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

    Angebot

    Für die Geltendmachung dieser Digitalisierungskosten benötigt der Steuerberater das Angebot von ynspr (IT-Dienstleister des „Club of Modest Fashion“)